Fachbereich: Sozialrecht Merkmale in der Pubertät
Wenn ein besonderes Kind in die Familie kommt, ändert sich das gesamte Leben, oftmals innerhalb kürzester Zeit. Auf die Eltern und Geschwister kommen Entbehrungen, zusätzliche Aufgaben und Einschränkungen zu.
Das Sozialrecht eröffnet die Möglichkeit, Hilfen und Unterstützung in Form von Sach- oder Geldleistungen in Anspruch zu nehmen, die Entlastung und Unterstützung bieten können. Auf die verschiedenen Leistungen haben Personen, deren Gesundheit wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung mindestens 6 Monate beeinträchtigt ist, einen rechtlichen Anspruch, den Sie für ihr Kind wahrnehmen sollten.
Der Pflegegrad sowie der Schwerbehindertenausweis sind Leistungen die über einen langen Zeitraum hinweg finanzielle Hilfen und Erleichterungen bieten. In regelmäßigen Abständen werden die Leistungsvoraussetzungen überprüft und evtl. neu eingestuft.
Eingliederungshilfe ist eine fast schon universelle Leistung, durch deren Inanspruchnahme einem Menschen mit Handicap die gesellschaftliche Integration erleichtert wird. Bereits für die Kindergartenzeit, aber auch in Schule und Ausbildung bietet die Eingliederungshilfe, im wesentlichen durch personelle Unterstützung direkte Hilfe für die Entwicklung und Selbständigkeitsförderung eines Kindes mit Handicap. Auch im Bereich der sozialen Integration helfen Leistungen der Eingliederungshilfe.