Pflegegradrechner

Mit diesem Pflegegradrechner können Sie zur Vorbereitung eines Begutachtungstermins den Grad der Pflegebedürftigkeit in einem Selbstcheck einschätzen. Anhand der persönlichen Angaben berechnet er, welcher Pflegegrad dem oder der Betroffenen zustehen würde. Hierfür ist es im ersten Schritt erforderlich, das Geburtsdatum und den Tag der Begutachtung einzutragen. Hierdurch wird eine richtige Berechnung des Alters sichergestellt. Dies ist insbesondere bei der Begutachtung von Kindern sehr wichtig, je nach Alter werden bestimmte Module/Lebensbereiche nicht abgefragt und hier ausgeblendet. Auf den Blättern „M1“ bis M6“ können Sie mittels Doppelklick das entsprechende Feld auswählen, welches für die betroffene Person zutrifft. Die Berechnung der Punkte und des Pflegegrades erfolgt automatisch.

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Für Fragen rund um den Pflegegradrechner und Pflegestärkungsgesetz steht Ihnen die Wir sind 22Q Beratungsstelle sowie unser Vorstandsmitglied Thomas Franken (Inhaber eines Pflegedienstes) zur Verfügung. 
Wer sich intensiver mit der Materie befassen will, findet auf der Seite des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen weitere Informationen.

In einer Präsentation haben die Autoren die grundlegenden Fakten des Pflegestärkungsgesetz zusammengefasst.

Download Präsentation Pflegestärkungsgesetz

Ihre Ansprechpartner

Thomas Franken

Vorstandsvorsitzender

Anna Beermann

Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung

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