Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Was ist die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) an wen richtet sie sich?
Die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (kurz: EUTB) ist ein deutschlandweites Beratungsangebot für alle Menschen mit Behinderungen, das durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (kurz BMAS), finanziert wird. Der bzw. die Ratsuchende kann mit allen Fragen rund um das Thema Rehabilitation und Teilhabe zur EUTB kommen. Auch die Angehörigen von Menschen mit Behinderung oder von Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, können sich durch die EUTB beraten lassen.
Welches Ziel verfolgt die EUTB?
Das Ziel dieses Angebotes ist die Stärkung der Selbstbestimmung und der Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen und von Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind. Des Weiteren soll die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ermöglicht werden. Das Beratungsangebot ist für alle Menschen barrierefrei und kostenlos gestaltet.
Was ist das Besondere an der EUTB?
Während des Beratungsgespräches orientieren sich die Berater und Beraterinnen an den individuellen Bedürfnissen und Bedarfen des bzw. der Ratsuchenden. Der wertschätzende und respektvolle Umgang miteinander spielt hierbei eine wichtige Rolle. Besondere Aspekte der EUTB ist, dass das Angebot
- ergänzend zu bereits existierenden Angeboten der Leistungsträger und -erbringer besteht und
- dass es unabhängig von den Interessen Dritter ist. Alleine die Wünsche und Vorstellungen des bzw. der Ratsuchenden stehen im Vordergrund.
Das macht die EUTB auch unabhängig vom Wohnort und von der Art der Teilhabebeeinträchtigung, die der oder die Ratsuchende mitbringt.
Ein weiteres besonderes Merkmal dieses Beratungsangebotes ist das so genannte „Peer Counseling“. Unter „Peer Counseling“ versteht man die Beratung von Betroffenen für Betroffene. Dieses Konzept ermöglicht es, dass die Berater und Beraterinnen die Lebenswirklichkeit der Ratsuchenden durch gesellschaftliche Behinderung selbst als Betroffene oder als Angehörige von Menschen mit Behinderungen kennen. Sie können so die eigenen, reflektierten Behinderungs- und Diskriminierungserfahrungen in die Beratung mit einfließen lassen.
Dadurch kann eine vertrauensvolle Beratungsbeziehung entstehen und die Beratung findet auf Augenhöhe statt. Auch kann der Berater bzw. die Beraterin als Rollenvorbild dienen.
Die Ratsuchenden sollen durch die Beratung empowert werden, selbstbestimmte Entscheidungen für sich zu treffen und auch hierbei kann das Konzept des Peer Counseling helfen.
Empowerment ist ein Prozess, in dem Betroffene ihre eigenen Stärken und Ressourcen entdecken und diese einsetzen lernen. So können sie mithilfe der EUTB die Herausforderungen im Leben selbstständig bewältigen.
Mögliche Fragestellungen für die Inanspruchnahme der EUTB
- Wie und wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
- Was ist das Persönliche Budget und was kann ich damit machen? Ist es in meiner Lebenssituation sinnvoll das Persönliche Budget zu beantragen?
- Welche Möglichkeiten gibt es, um aus dem Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen und ist das für mich sinnvoll?
- Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann ich meinen aktuellen Job damit behalten?
- Gibt es Unterstützungsmöglichkeiten zur Finanzierung eines Autos, wenn ich dieses brauche, um am sozialen Leben teilzuhaben?
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist keine Rechtsberatung! Die Berater und Beraterinnen sind in der Regel Sozialpädagogen und -pädagoginnen und keine Juristen und Juristinnen. Die Begleitung im Widerspruchs- oder Klageverfahren kann dadurch nicht geleistet werden.
Welche Gesetze sind die Grundlage der EUTB?
Die EUTB basiert in ihrer Arbeit auf den Menschenrechten, der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) und dem Artikel 3 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Wo finde ich wohnortnahe Beratungsstellen der EUTB?
Die Beratungsstellen der EUTB sind deutschlandweit über die Fachstelle Teilhabeberatung vernetzt. Unter www.teilhabe.de können wohnortnahe Beratungsangebote der EUTB gefunden werden.
Wie wird die EUTB finanziert und gibt es einen Rechtsanspruch zur Inanspruchnahme der EUTB-Angebote?
Die Finanzierung des niedrigschwelligen Angebotes, dessen Qualität sich in der bestehenden Beratungslandschaft in den letzten Jahren gewinnbringend etablieren konnte, war zunächst bis ins Jahr 2023 gesichert. Inzwischen ist eine Finanzierung über das Jahr 2023 hinaus sichergestellt. Nach dem §32 SGB IX besteht ein Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen bzw. Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind und deren Angehörigen auf die Inanspruchnahme des Beratungsangebotes der EUTB.
Eine ausführliche Erläuterung zum Thema EUTB finden sie auf unserem YouTube-Kanal.
Quellennachweise:
- EUTB-Angebote
- Leitbild der Teilhabeberatung
- Teihabeberatungsverordnung
- Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Herausgegeben 2022): Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) - „EUTB® – unabhängig beraten, selbstbestimmt teilhaben.“
- Prof. Dr. H. Fuchs (2022): SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. 3. Auflage. München. dtv Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG.