Persönliches Budget
Menschen mit Behinderungen sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Um ihnen mehr Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten zu ermöglichen, gibt es das Persönliche Budget.
Hiermit können Menschen mit Behinderung ihre benötigte Hilfe und Unterstützung (Leistungen zur Teilhabe), selbständig „einkaufen und bezahlen.“
Das Persönliche Budget – Was ist das?
Menschen mit Behinderungen bekommen beim Persönlichem Budget Geld-Leistungen statt festgelegter Sach- und Dienstleistungen. Mit dem entsprechendem Geldbetrag sollen sie dann selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Leistungen erbracht bekommen möchten.
Sie werden damit zu „Käufern, Kunden oder auch Arbeitgebern“. Damit erhalten sie mehr Einfluss auf die Art der Hilfen.
Wichtig zu wissen ist, dass es sich beim Persönlichen Budget nicht um zusätzliche Gelder handelt, sondern es die Sachleistungen entsprechend ersetzt.
Das Persönlichen Budget ist ein freiwilliges Angebot und sollte die Form nicht mehr das Richtige sein, so kann es jederzeit schriftlich gekündigt werden und es erfolgt wieder eine Umstellung auf Sach- und Dienstleistungen.
Wer hat Anspruch? Wer kann das Persönliche Budget beantragen?
Persönliches Budget können alle Menschen mit Behinderung bekommen, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben. Das gilt ebenso für Menschen, die von Behinderung bedroht sind, und solche, die das Persönliche Budget durch ihre Behinderung nicht alleine verwalten können.
Hierbei müssen die Empfänger der Leistung nicht volljährig sein, sodass auch Eltern von Kindern mit Behinderung einen Antrag auf Persönliches Budget für ihr Kind stellen können.
Wer hilft mir beim Beantragen?
Kostenfreie Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung bekommen Sie zum Beispiel von der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Sie hat in ganz Deutschland Beratungsstellen.
Wofür? In welchen Bereichen kann das Persönliche Budget als Unterstützung genutzt werden?
- Das Persönliche Budget kann unter Anderem genutzt werden um selbstständig zu Wohnen. Möchte die Person beispielsweise nicht mehr im Elternhaus wohnen und auch nicht in ein Wohnheim ziehen, so kann sie mit Hilfe des Persönlichen Budgets Unterstützung von Assistenten oder Assistentinnen „einkaufen“ um in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft leben zu können.
- Für die Hilfe im Haushalt kann das Persönliche Budget ebenfalls genutzt werden. Persönliche Assistentinnen oder Assistenten werden dann bezahlt, um dem Menschen mit Behinderung/ dem Leistungsempfänger/in beispielsweise beim Einkaufen, Putzen oder Waschen zu helfen.
- Auch bei dem Thema der Pflege ist durch das Persönliche Budget eine höhere Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeit gegeben. Hier kann der Mensch mit Behinderung selbst entscheiden, wer ihn wann pflegt, wie lange die pflegende Person kommen soll und wobei genau er genau Unterstützung benötigt. (Leistungen zur Rehabilitation)
- Hat der Empfänger des Persönlichen Budgets selbst Kinder, kann es auch für eine Unterstützung der Erziehung und Versorgung der Kinder eingesetzt werden, indem Fachkräfte den Empfänger/die Empfängerin des Budgets unterstützen.
- Des Weiteren kann das Persönliche Budget überall dort eingesetzt werden, wo Unterstützung benötigt wird, beispielsweise für die Hilfe bei Behördengängen, Arztbesuchen oder auch bei der Hilfe auf der Arbeit oder in der Ausbildung und bei der Gestaltung von Freizeitaktivitäten (Leistungen zur (sozialen) Teilhabe).
- Sollte ein Fahrdienst benötigt werden, um zur Arbeit/ Ausbildung, (Arzt-) Terminen etc. zu kommen, kann natürlich auch das über das Persönliche Budget finanziert werden.
Man sieht, eine persönliche Assistenz ist für viele Menschen mit Behinderung eine gute Möglichkeit um selbstständiger Leben zu können.
Durch das Persönliche Budget kommt der Mensch mit Behinderung in die Rolle des Arbeitgebers/Arbeitsgeberin, Kunden/Kundin. Egal, um welchen (Lebens-) Bereich es sich handelt: Der Mensch mit Behinderung, der das Persönliche Budget nutzt, kann er sich eigenständig seine Assistenten / Assistentinnen/ Pflegedienst, Fahrdienst oder sonstige Fachkräfte suchen, die er für seine Unterstützung bezahlt. Ist er nicht zufrieden, so kann er selbst andere Kräfte beauftragen. Eine persönliche Assistenz kann ihm in verschiedenen Bereichen des Lebens helfen.
Für Kosten des täglichen Lebens (Miete, Heizung und Lebensmittel) gibt es kein Persönliches Budget. Diese Kosten sind über sogenannte „Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes“, also zum Beispiel über die Grundsicherung abgedeckt.