Persönliches Budget

Menschen mit Behinderungen sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Um ihnen mehr Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten zu ermöglichen, gibt es das Persönliche Budget.

Hiermit können Menschen mit Behinderung ihre benötigte Hilfe und Unterstützung (Leistungen zur Teilhabe), selbständig „einkaufen und bezahlen.“

Das Persönliche Budget – Was ist das?

Menschen mit Behinderungen bekommen beim Persönlichem Budget Geld-Leistungen statt festgelegter Sach- und Dienstleistungen. Mit dem entsprechendem Geldbetrag sollen sie dann selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Leistungen erbracht bekommen möchten.

Sie werden damit zu „Käufern, Kunden oder auch Arbeitgebern“. Damit erhalten sie mehr Einfluss auf die Art der Hilfen.

Wichtig zu wissen ist, dass es sich beim Persönlichen Budget nicht um zusätzliche Gelder handelt, sondern es die Sachleistungen entsprechend ersetzt.

Das Persönlichen Budget ist ein freiwilliges Angebot und sollte die Form nicht mehr das Richtige sein, so kann es jederzeit schriftlich gekündigt werden und es erfolgt wieder eine Umstellung auf Sach- und Dienstleistungen.

Wer hat Anspruch? Wer kann das Persönliche Budget beantragen?

Persönliches Budget können alle Menschen mit Behinderung bekommen, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben. Das gilt ebenso für Menschen, die von Behinderung bedroht sind, und solche, die das Persönliche Budget durch ihre Behinderung nicht alleine verwalten können.

Hierbei müssen die Empfänger der Leistung nicht volljährig sein, sodass auch Eltern von Kindern mit Behinderung einen Antrag auf Persönliches Budget für ihr Kind stellen können.

Wer hilft mir beim Beantragen?

Kostenfreie Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung bekommen Sie zum Beispiel von der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Sie hat in ganz Deutschland Beratungsstellen.

Wofür? In welchen Bereichen kann das Persönliche Budget als Unterstützung genutzt werden?

  • Das Persönliche Budget kann unter Anderem genutzt werden um selbstständig zu Wohnen. Möchte die Person beispielsweise nicht mehr im Elternhaus wohnen und auch nicht in ein Wohnheim ziehen, so kann sie mit Hilfe des Persönlichen Budgets Unterstützung von Assistenten oder Assistentinnen „einkaufen“ um in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft leben zu können.
  • Für die Hilfe im Haushalt kann das Persönliche Budget ebenfalls genutzt werden. Persönliche Assistentinnen oder Assistenten werden dann bezahlt, um dem Menschen mit Behinderung/ dem Leistungsempfänger/in beispielsweise beim Einkaufen, Putzen oder Waschen zu helfen.
  • Auch bei dem Thema der Pflege ist durch das Persönliche Budget eine höhere Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeit gegeben. Hier kann der Mensch mit Behinderung selbst entscheiden, wer ihn wann pflegt, wie lange die pflegende Person kommen soll und wobei genau er genau Unterstützung benötigt. (Leistungen zur Rehabilitation)
  • Hat der Empfänger des Persönlichen Budgets selbst Kinder, kann es auch für eine Unterstützung der Erziehung und Versorgung der Kinder eingesetzt werden, indem Fachkräfte den Empfänger/die Empfängerin des Budgets unterstützen.
  • Des Weiteren kann das Persönliche Budget überall dort eingesetzt werden, wo Unterstützung benötigt wird, beispielsweise für die Hilfe bei Behördengängen, Arztbesuchen oder auch bei der Hilfe auf der Arbeit oder in der Ausbildung und bei der Gestaltung von Freizeitaktivitäten (Leistungen zur (sozialen) Teilhabe).
  • Sollte ein Fahrdienst benötigt werden, um zur Arbeit/ Ausbildung, (Arzt-) Terminen etc. zu kommen, kann natürlich auch das über das Persönliche Budget finanziert werden.

Man sieht, eine persönliche Assistenz ist für viele Menschen mit Behinderung eine gute Möglichkeit um selbstständiger Leben zu können.

Durch das Persönliche Budget kommt der Mensch mit Behinderung in die Rolle des Arbeitgebers/Arbeitsgeberin, Kunden/Kundin. Egal, um welchen (Lebens-) Bereich es sich handelt: Der Mensch mit Behinderung, der das Persönliche Budget nutzt, kann er sich eigenständig seine Assistenten / Assistentinnen/  Pflegedienst, Fahrdienst oder sonstige Fachkräfte suchen, die er für seine Unterstützung bezahlt. Ist er nicht zufrieden, so kann er selbst andere Kräfte beauftragen. Eine persönliche Assistenz kann ihm in verschiedenen Bereichen des Lebens helfen.

Für Kosten des täglichen Lebens (Miete, Heizung und Lebensmittel) gibt es kein Persönliches Budget. Diese Kosten sind über sogenannte „Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes“, also zum Beispiel über die Grundsicherung abgedeckt.

Wie hoch ist das Persönliche Budget?

Die Höhe des Persönlichen Budgets soll den individuell festgestellten Bedarf decken und hängt also davon ab, wie hoch der persönliche Hilfebedarf im Alltag ist.

Das Persönliche Budget soll dabei die Höhe der Kosten aller bisher geleisteten einzelnen Leistungen aber nicht überschreiten und wird deswegen am Ende nicht mehr sein, als der „Wert“ in Dienst- und Sachleistungen.

Welche Vor- und Nachteile hat das Persönliche Budget?

Der klare Vorteil des Persönlichen Budgets ist, dass der Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmteres Leben und mehr Wahlmöglichkeiten eröffnet. Sie suchen selbst aus, wer für sie arbeitet und sie sind unabhängig von bestimmten Anbietern. Auch Flexibilität schafft das Persönliche Budget, indem selbst und frei entschieden wird, wann und welche Hilfe benötigt wird.

Die Selbstorganisation der eigenen Hilfe bringt allerdings auch mit sich, dass (mehr) Zeit und Arbeit in die Organisation der Hilfe Systeme aufgewendet werden muss. Dies gilt sowohl für die Beantragung des Budgets als auch für die Auswahl und Einstellung der Hilfskräfte. Nicht zu vergessen ist, dass die Einstellung und Finanzierung der Hilfskräfte eine Lohnabrechnung und Buchhaltung erforderlich machen.

In diesen Themen können verschiedene Behindertenverbände, Sozialverbände und natürlich unser Verein beraten und unterstützen.

Budget-Assistenz

Es kann sinnvoll sein, eine  Firma für die Lohnbuchhaltung zu engagieren oder eine Unterstützung, die helfen kann das das Persönliche Budget zu organisieren. Der sogenannte Budget-Assistent / die Budget-Assistentin können auch minderjährigen Menschen mit Behinderung beim Persönlichen Budget helfen. Die Kosten, die für die Budget-Assistenz entstehen können, können ebenfalls über das Persönliche Budget beantragt werden.

Mögliche Aufgaben der Budget-Assistenz:

  • Hilfe bei der Beantragung des Persönlichen Budgets
  • Unterstützung beim Einstellen und Kündigen von Hilfskräften,
  • Führung der Buchhaltung,
  • Schreiben von Dienstplänen und Urlaubsplänen für die Assistenz,
  • bei Problemen mit der Assistenz.

Als Budget- Assistenz können Fachleute beauftragt werden oder Personen aus dem Familien- oder Freundeskreis von Menschen mit Behinderung übernehmen die Aufgabe der Budget-Assistenz.

Träger-übergreifendes Persönliches Budget

Häufig werden Dienst- und Sachleistungen von unterschiedlichen Trägern bezogen (je nach Zuständigkeit).

Beispielsweise medizinische Hilfsmittel durch die Krankenkasse, Pflegeleistungen durch die Pflegekasse oder Assistenz am Arbeitsplatz durch das Integrationsamt.

Das Persönliche Budget „speist aus all diesen Bereichen“, muss aber - um die Sache zu vereinfachen - nur bei einem Träger beantragt werden. Dieser Träger, beispielsweise die Krankenkasse ist dann für das Persönliches Budget zuständig. Auch dann, wenn aus anderen Bereichen zusätzlich Leistungen /Hilfsmittel benötigt werden.

Die Krankenkasse ist beispielsweise nun die zuständige Stelle (Leistungsträger) und kümmert sich folgend darum, dass auch die anderen Träger „ihren“ Teil Ihres Persönlichen Budgets bezahlen.

Es handelt sich hierbei dann um ein sogenanntes „Träger-übergreifendes Persönliches Budget".

Als Leistungsträger bezeichnet man die Ämter und Stellen, welche für Sozialleistungen sachlich zuständig sind und diese auch bezahlen. An einem (trägerübergreifenden) Persönlichen Budget können folgende Leistungsträger (s. auch § 6 SGB IX) mit einer oder mehreren Leistungen beteiligt sein (§§ 28,29 SGB IX):

  • Krankenkasse
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Unfallversicherungsträger
  • Rentenversicherungsträger
  • Träger der Alterssicherung der Landwirte
  • Träger der Kriegsopferversorgung und -fürsorge
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Träger der Eingliederungshilfe
  • Sozialhilfeträger
  • Pflegekassen
  • Integrationsämter

Zielvereinbarung

Haben sich die verschiedenen Leistungsträger untereinander abgestimmt, dann wird besprochen welche Unterstützung genau benötigt und wie hoch das Persönliche Budget dafür sein sollte.

Es wird eine sogenannte Zielvereinbarung mit dem Antragssteller abgeschlossen, in der gemeinsam festgelegt wird welche Ziele mit dem Persönlichen Budget erreicht werden sollen. Außerdem wird in diesem Dokument festgelegt, ob und wie nachgewiesen werden muss, wofür das Geld verwendet wurde.

Zum Abschluss bekommt man einen Bescheid darüber, ob und in welcher Höhe das Persönliche Budget ausgezahlt wird.

Wenn Sie mit dem bewilligten Budget nicht einverstanden sind, können Sie dem Bescheid widersprechen. Beispielsweise wenn das bewilligte Budget nicht reicht, um die Unterstützung zu bezahlen, die benötigt wird.
 

TIPP: Beratung und Unterstützung durch die Leistungsträger sind kostenfrei. Das gilt auch für Beratung und Unterstützung durch die Beratungsstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung EUTB.

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