Fachbereich: Entwicklung Merkmale beim selbstständig werden
Ausbildung
Einen Ausbildungsplatz zu finden ist schwer – für einen jungen Menschen mit Handicap noch viel mehr. Ansprechpartner für jeden jungen Menschen mit Berufswunsch ist die Agentur für Arbeit. Dabei bietet sie gerade für Menschen mit Handicap verschiedene ganz spezielle Hilfen und Unterstützungen bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz. Wichtig dabei ist ein bereits frühzeitiger Kontakt.
Die gesetzlichen Grundlagen für eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation bilden den Rahmen der Ausbildungsmöglichkeiten. Diese finden sich in den Sozialgesetzbüchern (SGB) für Arbeitsförderung (III) sowie für Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (IX). Vor allem das SGB IX verschafft unseren Jugendlichen die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen um eine Ausbildung durch verschiedene Unterstützungs- und Begleitungsangebote beginnen zu können.
Grundvoraussetzung für Leistungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation ist eine anerkannte Schwerbehinderung (durch Schwerbehindertenausweis) oder Gleichstellung. Die Gleichstellung kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Liegen also körperliche oder geistige Einschränkungen vor, entsteht ein Leistungsanspruch. Wichtig dabei ist, dass eine Lernbehinderung eine anerkannte Körperbehinderung ist, die alleine bereits einen Anspruch begründet. Die Anerkennung einer beruflichen Rehabilitation erfolgt durch den Reha-Berater der Agentur für Arbeit.
Zu berücksichtigen ist, dass eine Bewilligung von Leistungen der beruflichen Rehabilitation auch vom erreichten Schulabschuß abhängig ist. Schulabgänger mit Mittlerem Bildungsabschluß oder Abitur erhalten i.d.R. keinen Zugang zu diesen Leistungen. Hingegen können Jugendliche mit Förderschul- oder allgemeinem Hauptschulabschluß die „Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ in Anspruch nehmen.
Im Mittelpunkt der weiteren Vorgehensweise steht die berufliche Rehabilitation, im Fall eines Berufsanfängers im Sinne einer fundierten Ausbildung, sowie die soziale Rehabilitation und Integration. Ziel soll sein, jedem jungen Menschen mit Handicap im Rahmen seiner persönlichen Möglichkeiten die Grundlagen einer selbständigen Lebensführung zu schaffen.
Neben den eigentlichen Ausbildungsangeboten sind im Rahmen der Berufsvorbereitung zusätzlich verschiedene Ansätze möglich. Hierbei sind am wichtigsten zu nennen das berufsvorbereitendes Jahr (BVJ) und BvB, beides Maßnahmen zur beruflichen Orientierung/Qualifizierung und Persönlichkeitsstärkung vor Ausbildungsbeginn. Diese beiden Angebote sind bei unklarem Berufswunsch oder Neigungsschwerpunkt gute Möglichkeiten der Orientierung. Sie dauern zwischen drei und 12 Monate und sind nicht Teil der Ausbildung.
Arbeiten
Einen Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderung außerhalb einer Werkstatt auf dem regulären Arbeitsmarkt zu finden gestaltet sich oft als schwierig. Eine Ausnahme sind Inklusionsbetriebe. Sie bieten Menschen mit Behinderung Arbeitsmöglichkeiten.
Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Betriebe, die wirtschaftlich erfolgreich sein müssen und sich wie andere Firmen auch auch auf dem freien Markt behaupten müssen. Sie bieten Menschen mit Behinderung, die auf dem regulären Arbeitsmarkt keinen Arbeitsplatz finden, eine Beschäftigung an. Zu den Zielgruppen zählen Menschen die aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen keine Möglichkeit haben, auf dem regulären Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden, Abgänger von Förderschulen oder Frauen und Männer, die bisher in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet haben.
In den meisten Fällen beschäftigen Inklusionsbetriebe zwischen 25 und 50 Prozent Menschen mit Behinderung. Das erfordert besondere Zuwendung und intensive Begleitung. Möglich wird das durch öffentliche Zuschüsse und engagierte Unterstützer. So erhalten Inklusionsbetriebe von den Integrationsämtern einen finanziellen Ausgleich (Förderpauschalen, Nachteilsausgabe etc.) für jede schwerbehinderte Person, die dort arbeitet.
Die Geschäftsfelder der Inklusionsbetriebe sind sehr breit gefächert. Dazu gehören beispielsweise die Produktion, das Handwerk, Garten- und Landschaftsbau, Gastronomie oder Küche. Inklusionsbetriebe bieten die Arbeitsplätze zu gängigen Bedingungen wie beispielsweise den ortsüblichen oder tariflichen Lohn, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Dauerarbeitsverhältnisse an.
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