Elternassistenz & Begleitete Elternschaft

Elternassistenz

Die so genannte Elternassistenz wird wie die Assistenz in der Regel von ungelernten Kräften erbracht und auch hier geht es darum, die Hände und Füße des leistungsberechtigten Elternteils zu ersetzen und die Anweisungen auszuführen, die der Leistungsberechtigte der Assistenz erteilt. Die Assistenzkraft begleitet auch hier durch den Alltag, den der Leistungsberechtigte selbstständig gestaltet (§ 75 Abs. 3 SGB IX).

Begleitete Elternschaft

Die begleitete Elternschaft ist im Grunde die qualifizierte Assistenz für Eltern mit Lernschwierigkeiten, die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltages mit Kind und der Erziehung benötigen.

Alle Formen der Assistenzleistung sind Teil der besonderen Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (§ 113 SGB IX Leistungen zur Sozialen Teilhabe).
 

Quellennachweise:

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