Fachbereich: Entwicklung Merkmale im Kindergarten / in der Vorschule

Kindergarten / Krippe

Die Inklusion für Kinder mit dem Deletionssyndrom 22q11 in einen Kindergarten stellt eine gute Möglichkeit dar, Kinder soweit wie möglich in ihrem sozialem Umfeld zu betreuen.

Unter Inklusion in Kindertageseinrichtungen wird grundsätzlich das Zusammenleben unterschiedlichster Kinder verstanden, d.h. ohne Ansehen von Geschlecht und Nationalität und ohne Ansehen von diskriminierenden Leistungsprinzipien oder anderer aus den Normen fallender Schwierigkeiten und Fähigkeiten. Die Kinder lernen von- und miteinander und es entsteht ein natürlicher Umgang im gemeinsamen Spiel. Inklusion bedeutet Annehmen und Akzeptieren, aber auch angenommen und akzeptiert zu werden.

Die Inklusion bietet viele Vorteile:

  • Behinderte und nichtbehinderte Kinder wachsen weitgehend unter gleichen Bedingungen auf 
  • Alle Kinder – auch Kinder ohne Behinderung – lernen voneinander 
  • Kurze Wege zum ortsnahehen Kindergarten 
  • Freundschaften können in der Nachbarschaft entstehen

Bei der Ausgestaltung der Inklusion in einen Kindergarten gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dabei können die Angebote und auch Begriffe von Bundesland zu Bundesland variieren.

Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe

Frühförderung

Die Frühförderung beinhaltet heilpädagogische Maßnahmen, um bei Kindern vom Säuglingsalter bis zur Einschulung drohende Behinderungen abzuwenden, den Verlauf bestehender Beeinträchtigungen zu verlangsamen und Folgeschäden zu beseitigen oder zu verringern.

Dabei gilt ein einfacher Grundsatz: „Frühe Hilfen sind wirksame Hilfen.“ Je früher man mit einer gezielten Förderung anfängt, desto besser können  Rückstände aufgeholt werden. Deshalb sollte auf keinen Fall zu lange abgewartet werden, bis sich etwas auswächst. Leider hört man auch immer wieder zu häufig: „Das kommt schon noch, das Kind braucht etwas länger“. Hierauf sollte man nicht hören. Lieber so früh wie möglich die Beratung in einer Frühföderstelle in Anspruch nehmen, wenn man sich unsicher mit der Entwicklung seines Kindes ist. In der Regel informiert der Kinderarzt oder das SPZ über die Frühförderung und stellt eine Überweisung aus.
 

Weitere Informationen zum MZEB

Weitere Informationen zu Frühförderstellen

Therapien

Die Entwicklung von Kindern mit Deletionssyndrom / Duplikationssyndrom 22q11 kann durch verschiedene Therapien sehr gut unterstützt werden. Hierbei ist es jedoch ganz wichtig, das Kind nicht zu überfordern und grundsätzlich soll keine Therapie übertrieben werden. Das Wohl des Kindes ist in den Mittelpunkt zu stellen.

Denn eines kann keine Therapie: Kinder vom Deletionssnydrom / Duplikationssyndrom 22q11  zu heilen. Es ist keine Krankheit, sondern eine Besonderheit im Chromosomensatz. Durch frühe Förderung können Beeinträchtigungen und Fehlentwicklungen gemildert, aber oftmals nicht ganz behoben werden. Es sollte vermieden werden, das Kind „der Norm“ anzupassen.

Erste Anlaufstelle für die Therapie und Förderunge sind häufig die Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) oder Frühförderstellen (siehe auch Beratungsstellen). 
Ein Sozialpädiatrisches Zentrum kann betroffene Kinder bis zum 18. Lebensjahr begleiten. Mit seiner großen Erfahrung im Umgang mit Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf kann in einem SPZ in jeder Lebensphase erkannt werden, welche Therapien, Förderungen und Unterstützungsmaßnahmen hilfreich sind und die entsprechenden Maßnahmen und Verordnungen ausgestellt werden. Wichtig dafür ist die regelmäßige Kontrolle (alle 3 - 12 Monate) im SPZ.
 

Weitere Informationen zum SPZ

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.